Nützliche Informationen für Sie als Eigentümer und Mieter
Ohne Anspruch auf Vollständigkeit haben wir Ihnen auf dieser Seite einige Informationen, sowohl für Eigentümer, als auch für Mieter zusammengestellt. Wir arbeiten laufend an neuen Informationen. Sollten Sie Anregungen und Tipps für Informationsmaterial haben, das für Sie besonders hilfreich ist, freuen wir uns auf Ihr Feedback.
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ABC des Gemeinschafts- und Sondereigentums
Zwischen dem Gemeinschaftseigentum und Ihrem Sondereigentum zu unterscheiden ist gar nicht so einfach.
Wir haben Ihnen hier eine Auswahl zusammengestellt, von der wir hoffen, dass Sie Ihnen einen Einblick geben kann. Selbstverständlich erheben wir keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Zwischen dem Gemeinschaftseigentum und Ihrem Sondereigentum zu unterscheiden ist gar nicht so einfach.
ABC des Gemeinschafts- und Sondereigentums
Eine Auswahl von A bis Z
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ABC des Gemeinschaftseigentums und Sondereigentums
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Hinweise für den Erwerber / Käufer einer Wohnung
Herzlichen Glückwunsch! Sie sind nun stolzer Besitzer einer Eigentumswohnung innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Was Sie beim Kauf und nach der Eigentumsübertragung beachten sollten, haben wir hier in einigen Punkten zusammengefasst.
Hinweise für den Erwerber
Was Sie beim Kauf und nach der Eigentumsübertragung beachten sollten.
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Hinweise fuer den Erwerber.pdf
Adobe Acrobat Dokument 347.9 KBInfo Eigentumswechsel in Bezug auf die Jahresabrechnung
Die Beitragspflicht nach dem Eigentümerwechsel innerhalb einer Abrechnungsperiode.
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Info Eigentumswechsel Jahresabrechnung.
Adobe Acrobat Dokument 253.0 KBWohnungsgeberbestätigung
Seit dem 01.11.2015 gilt ein neues Meldegesetz.
Neu für Vermieter: Sie müssen Ihrem Mieter künftig eine Meldebescheinigung ausstellen, die dieser bei der An-, Ab- oder Ummeldung beim Einwohnermeldeamt vorlegen muss.
Für Vermieter bedeutet das, dass Sie Ihren Mietern eine solche Bestätigung ausstellen müssen. Dafür verbleiben dem Vermieter max. 2 Wochen nach dem Einzug Zeit.
Eine Vorlage haben wir hier für Sie bereitgestellt. (Wenn wir die Miet- oder Sonderverwaltung Ihres Wohneigentums für Sie übernommen haben, kümmern selbstverständlich wir uns darum.)
Wohnungsgeberbescheinigung
Für Ihren Mieter zur Vorlage beim Einwohnermeldeamt.
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Wohnungsgeberbescheinigung.pdf
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Rauchmelderpflicht in NRW ab 31.12.216
Ab dem 31.12.2016 gilt auch in Nordrhein-Westfalen die gesetzliche Verpflichtung zur Installation von Rauchmeldern in Wohnungen.
Informationen Rauchmelder
In welchen Räumen der Rauchmelder installiert werden muss, wer für die Installation und Betriebsbereitschaft verantwortlich ist, welche Kosten auf den Mieter umgelegt werden können und was Sie als Eigentümer, Vermieter oder Mieter beachten sollten finden Sie hier in unserer Information.
Info Rauchmelderpflicht
Eine kurze Zusammenfassung der Ismo GmbH zur Rauchmelderpflicht in NRW ab dem 31.12.216
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Info Rauchmelderpflicht.pdf
Adobe Acrobat Dokument 365.4 KBInfobroschüre Rauchmelderpflicht
Eine sehr ausführliche Broschüre zum Thema Rauchmelder und Rauchmelderpflicht.
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Infobroschuere_Rauchmelderpflicht.pdf
Adobe Acrobat Dokument 3.3 MBRauchmelder retten Leben
Eine sehr informative Broschüre der Verbände zu Rauchmeldern.
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Rauchmelder retten Leben.pdf
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Was tun im Brandfall?
In einer kurzen Bildabfolge wird klar und schnell begreiflich gezeigt, wie man sich im Falle eines Brandes richtig verhält. Dieser Download eignet sich sehr gut zur Ausgabe an Ihren Mieter.
Fluchtweg
Was tun im Brandfall
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Fluchtweg.pdf
Adobe Acrobat Dokument 597.9 KBInstallations- und Wartungsprotokoll
Der Gesetzgeber fordert eine lückenlose Dokumentation über die Installation und die jährliche Wartung von Rauchwarnmeldern. Hier stellen wir Ihnen ein Installations- und Wartungsprotokoll zum Download zur Verfügung, welches zur Dokumentation verwendet werden kann.
Installationsprotokoll Rauchwarnmelder
Installationsprotokoll Rauchwarnmelder
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RWM Montageprotokoll.pdf
Adobe Acrobat Dokument 264.8 KBWartungsprotokoll Rauchwarnmelder
Wartungsprotokoll Rauchwarnmelder für die jährliche Wartung
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Wartungsprotokoll.pdf
Adobe Acrobat Dokument 48.9 KBRauchmelderwartung durch Ihren Mieter
Wenn Sie als Vermieter die Wartung Ihrem Mieter überlassen wollen, sollten Sie dies schriftlich im Mietvertrag festhalten, gegebenenfalls durch eine Zusatzvereinbarung zum bestehenden Mietvertrag. Auch die jährliche Wartung und Funktionskontrolle sollten Sie sich von Ihrem Mieter schriftlich protokollieren lassen. Wir haben hierzu für Sie Vorlagen vorbereitet.
Vorlage zum Mietvertrags-Nachtrag der Rauchmelderwartung durch Ihren Mieter
Ein Nachtrag für Ihren Mietvertrag ist formlos möglich. Wir stellen Ihnen hier eine Vorlage zur Verfügung.
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Nachtrag zum MV Rauchmelderwartung.pdf
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Rauchwarnmelder
Wenn Sie als Vermieter die Wartung Ihrem Mieter überlassen wollen, sollten Sie dies schriftlich im Mietvertrag festhalten, gegebenenfalls durch eine Zusatzvereinbarung zum bestehenden Mietvertrag. Auch die jährliche Wartung und Funktionskontrolle sollten Sie sich von Ihrem Mieter schriftlich protokollieren lassen.
Wir haben hierzu für Sie Vorlagen vorbereitet.
Vorlage zum Mietvertrags-Nachtrag der Rauchmelderwartung durch Ihren Mieter
Ein Nachtrag für Ihren Mietvertrag ist formlos möglich. Wir stellen Ihnen hier eine Vorlage zur Verfügung.
Nachtrag zum MV Rauchmelderwartung.pdf
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Adobe Acrobat Dokument 201.9 KBWartungsprotokoll Rauchwarnmelder
Diese Vorlagen dürfen Sie nutzen, um sich von Ihrem Mieter die jährliche Wartung bestätigen zu lassen.
Wartungsprotokoll_RWM_Mieter.pd
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Adobe Acrobat Dokument 297.8 KBStimmrechtsvollmacht
Die Eigentümerversammlung ist eine private nicht öffentliche Veranstaltung. Teilnahmeberechtigt sind alle Personen, die Inhaber eines Stimmrechts sind, unabhängig davon, ob sie an deren Ausübung gehindert sind oder nicht. Hierzu gehören neben allen Wohnungseigentümern auch diverse andere Personen wie Testamentsvollstrecker, Insolvenz-, Zwangs- und Nachlassverwalter. Weiter sind der Verwalter und die Verwaltungsbeiräte als Organe der WEG auch dann teilnahmeberechtigt, wenn sie nicht zugleich deren Mitglieder sind.
Die Teilnahme an der Eigentümerversammlung und die Ausübung des Stimmrechts sind keine höchstpersönlichen Angelegenheiten und können deshalb auch von einem Vertreter ausgeübt werden. Grundsätzlich und theoretisch ist deshalb jeder Wohnungseigentümer berechtigt, sich durch jeden beliebigen Dritten in der Ausübung seines Stimmrechts und damit der Teilnahme an der Wohnungseigentümerversammlung vertreten zu lassen (OLG Celle, Beschluss v. 18.12.1957, 4 Wx 42/57).
Um Ihr Stimmrecht ausüben zu können, muss die Stimmrechtsvollmacht im Original spätestens bei der Eigentümerversammlung vorliegen.
Wir haben hier hier eine Vorlage vorbereitet.
Stimmrechtsvollmacht
Formular zur Erteilung der Stimmrechtsvollmacht bei der Eigentümerversammlung.
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Stimmrechtsvollmacht.pdf
Adobe Acrobat Dokument 223.4 KBWohnungsgeberbestätigung
Seit dem 01.11.2015 gilt ein neues Meldegesetz.
Neu für Vermieter: Sie müssen Ihrem Mieter künftig eine Meldebescheinigung ausstellen, die dieser bei der An-, Ab- oder Ummeldung beim Einwohnermeldeamt vorlegen muss.
Für Vermieter bedeutet das, dass Sie Ihren Mietern eine solche Bestätigung ausstellen müssen. Dafür verbleiben dem Vermieter max. 2 Wochen nach dem Einzug Zeit.
Eine Vorlage haben wir hier für Sie bereitgestellt. (Wenn wir die Miet- oder Sonderverwaltung Ihres Wohneigentums für Sie übernommen haben, kümmern selbstverständlich wir uns darum.)
Wohnungsgeberbescheinigung
Für Ihren Mieter zur Vorlage beim Einwohnermeldeamt.
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Wohnungsgeberbescheinigung.pdf
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Mieterselbstauskunft
Für Mieter: Die bereitgestellte Vorlage können Sie natürlich gerne nutzen, um das von Ihnen vorausgefüllte Formular Ihrem Vermieter zur Unterschrift vorzulegen
Mieterselbstauskunft
Bei der Bewerbung um eine Wohnung füllen Sie bitte die Mieterselbstauskunft aus.
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Mieterselbstauskunft.pdf
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